Haddorf im 18. und 19. Jahrhundert

Eine neue Personalsteuer wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit der sog. Tabakäquivalentsteuer eingeführt, die, wie ihr Name sagt, die vorher erhobene Tabaksteuer als Verbrauchssteuer ersetzte. Alle männlichen Einwohner über 14 Jahren waren zur Steuerleistung verpflichtet, 1797 wurden so in Haddorf bereits 15 Männer über 14 Jahren erfaßt.

Haddorf hatte in dieser Zeit, wie eine Erhebung von 1762 zeigt, immer noch nur vier Vollhöfe. Knapp 20 Jahre später, 1781, stellte der Amtmann von Stade-Agathenburg fest, in Haddorf gebe es vier Häuser und 12 Nebengebäude. Im Dorf lebten 34 Menschen im Alter über 14 Jahren, 16 Männer und 18 Frauen. Die vier Höfe besaßen an Vieh 35 Pferde, 74 Stück Hornvieh, 34 Schweine und 70 Schafe.

Nach 1800 wurden die vorher zu den Vollbauernstellen gerechneten Häuslinge als eigenständige Haushalte (Feuerstellen) gezählt. In einer Amtsbeschreibung von 1821 werden bereits acht Feuerstellen genannt, eine Zahl, die auch in der Mitte des 19. Jahrhunderts erscheint.

Ein großer Teil der Gemarkung der "Dorfschaft", wie Haddorf oft bezeichnet wurde, befand sich in dieser Zeit als "Gemeinheit" noch in allgemeiner Nutzung, wobei allerdings nur die Inhaber der Vollhöfe Rechte daran besaßen. Erst langsam gelang es, diesen Besitz aufzuteilen.

Der erste Versuch scheiterte im Laufe des Jahres 1797. Dirk Jungclaus aus Hahle hatte einen entsprechenden Antrag beim Amt Stade-Agathenburg gestellt. Dabei ging es um ein etwa 100 Morgen umfassendes Stück Gemeinheitsland, das als Viehweide von dem Hof in Hahle, von Clement Klövekorn in Sternberg sowie Peter Look und Dirk Müller aus Haddorf genutzt wurde. Die anderen beiden Haddorfer Vollhöfe sollten schon vor etwa 200 Jahren wegen ihrer Rechte an der Gemeinheit abgefunden worden sein.

Es stellte sich schnell heraus, daß Sternberg und Haddorf kein Interesse an der Gemeinheitsteilung hatten. Dierk Müller und Peter Look erklärten, eine Teilung brächte ihnen keinen Vorteil, weil sie dann das Vieh, das sie zu ihrem Ackerbau brauchten, nicht durchbringen könnten. Jetzt könnten sie das Vieh überall herumhüten, das an mehreren Stellen Futter finden könnte.

Erst 40 Jahre kam man auf die Gemeinheitsteilung zurück, die nun von allen vier Berechtigten betrieben wurde. Die Flächen wurden eingeschätzt und ihr Geldwert nach der Einordnung in vier Güteklassen berechnet. Den größten Anteil bekam der Hof in Sternberg, und auch der Hof in Hahle erhielt mehr Land; die beiden Höfe in Haddorf sollten bereits früher Weideland erhalten haben. Am 18. Oktober 1839 war die Teilung abgeschlossen. Sie ist im übrigen ein deutliches Zeichen dafür, daß Haddorf und Einstellige Höfe im Hochmittelalter noch zusammen gehört hatten.

Die Spezialteilung der Gemeinheit der Dorfschaft Haddorf wurde erst in den Jahren 1850-1857 durchgeführt, im Vergleich zur Nachbargemeinde Wiepenkathen erst mehr als 60 Jahre später. Auf den Antrag der vier Vollhöfner wurde eine Teilungskommission berufen, die den 1857 beschlossenen Rezeß erarbeitete. Dabei wurde zunächst Ende 1850 die Grenze zu der benachbarten Gemeinde Mittelsdorf ermittelt und anerkannt, außerdem das Wegerecht der Gemeinde Hammah durch die Haddorfer Wiesen nach Hahle bestätigt. Im Laufe des Teilungsverfahrens wurde schließlich auch eine feste Grenze zwischen Sternberg und Haddorf ermittelt und vereinbart. Im Gelände wurde diese Grenze durch Hügel gekennzeichnet.